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Schützen Sie die
Ihr Unternehmen.

Gesetzesdekret 231/2001.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 231/2001 können Unternehmen für Straftaten haftbar gemacht werden, die von Geschäftsführern, Managern oder Mitarbeitern im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens begangen werden. Dies bedeutet, dass die strafrechtliche Haftung des Unternehmens aus rechtswidrigen Handlungen von Einzelpersonen resultieren und zu Geldstrafen, Berufsverboten oder sogar Einziehungsmaßnahmen führen kann.

Um diese Folgen zu vermeiden, ist es unerlässlich, ein effektives Organisations-, Management- und Kontrollmodell (Organisationsmodell 231) einzuführen, das in der Lage ist, das Auftreten von Straftaten und die anschließende Anwendung von Geldstrafen, Unterlassungsmaßnahmen oder Einziehungsmaßnahmen zu verhindern.

Il nostro approccio alla responsabilità amministrativa.

Unsere Berater bieten umfassende Unterstützung für Unternehmen und Organisationen bei der Implementierung und Aufrechterhaltung der gemäß Gesetzesdekret 231/2001 erforderlichen Organisations- und Managementmodelle (MOG) und tragen so zur Reduzierung des Bußgeldrisikos bei. Unser Ziel ist es, Sie durch den gesamten Compliance-Management-Prozess zu begleiten – von der Risikobewertung bis zur Einführung und Aktualisierung der notwendigen Verfahren.

Unsere Dienstleistungen.

1

Risikobewertung und Gap-Analyse.
 

Wir führen eine eingehende Analyse durch, um Risikobereiche zu identifizieren und etwaige Lücken im bestehenden Kontrollsystem zu ermitteln, mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Präventivmaßnahmen zu verbessern.

2

Ausarbeitung des Modells 231 und des Ethikkodex.

Wir entwickeln ein maßgeschneidertes Organisationsmodell, das dem Gesetzesdekret 231/2001 entspricht, sowie einen Ethikkodex, der die moralischen Grundsätze und Richtlinien für die gesamte Organisation definiert.

3

Protokoll- und Kontrollverfahren.

Elaboriamo e documentiamo i protocolli e le procedure di controllo specifiche, per garantire che ogni attività aziendale sia monitorata e conforme ai requisiti di legge.

4

Gewaltenteilung und Unternehmensstruktur.

Wir greifen in das Machtgefüge und die interne Organisation ein, um sicherzustellen, dass Verantwortlichkeiten klar definiert sind und angemessene Präventionsmechanismen vorhanden sind.

5

Schulung und Sensibilisierung.

Wir bieten Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter an, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzesdekret 231/2001 und dem Modell 231 sowie mit bewährten Verfahren zur Vermeidung von Haftungsrisiken befassen.

6

Aufsichtsorgan.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Aufsichtsorgans, einschließlich der Ausarbeitung seiner Satzung und Geschäftsordnung, um ein effektives internes Kontrollsystem und eine effektive Risikoprävention zu gewährleisten.

7

Integrierte Compliance- und Hinweisgebersysteme.

Wir setzen integrierte Compliance-Modelle und Hinweisgebersysteme ein, um die sichere und vertrauliche Meldung von Fehlverhalten zu ermöglichen und so Transparenz und Unternehmensintegrität zu gewährleisten.

8

Risikomanagement für Kontrahenten.

Wir bieten Richtlinien, Verfahren und Profiling-Tools zur Steuerung des Kontrahentenrisikos an, mit dem Ziel, Korruptionsrisiken und Interessenkonflikte zu verhindern.

9

Unterstützung in Strafverfahren.

In Strafverfahren unterstützen wir die mit der Verteidigung betrauten Strafverteidiger, indem wir das zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Ereignisse bestehende interne Kontrollsystem rekonstruieren und dokumentieren.
Wir entwickeln Antikorruptionspläne, die in das Modell 231 integriert sind und dem Gesetz 190/2012 (Antikorruptionsgesetz) entsprechen, um ein transparentes und verantwortungsvolles Unternehmen zu gewährleisten.

Sichern Sie Ihre Organisation.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Unternehmen vor Haftungsansprüchen zu schützen.

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