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Datenschutzbeauftragter (DSB)

„Der Datenschutzbeauftragte wird aufgrund seiner fachlichen Qualifikation, insbesondere seiner Expertenkenntnisse im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis, benannt (…)“

- Art. 37 Abs. 5 der EU-Verordnung 2016/679.

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Der Datenschutzbeauftragte (DSB), der in einigen europäischen Ländern bereits vor Inkrafttreten der EU-Verordnung 2016/679 anerkannt war, hat sich im Bereich des Datenschutzes zu einer Art Bindeglied zwischen Ratgeber und Wächter entwickelt. Er fungiert als strenger Berater und ist neben der Unterstützung des Verantwortlichen auch für die Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die vorbereiteten und bewerteten Aktivitäten des Verantwortlichen im Rahmen seiner Rechenschaftspflicht verantwortlich. Die Aufgabe des DSB besteht darin, personenbezogene Daten zu schützen, indem er den Verantwortlichen bei seinen Tätigkeiten berät – daher ist seine Rolle autonom und unabhängig, und mitunter auch unbequem. Der DSB muss vor allem über fundierte Kenntnisse der Datenschutzgesetzgebung und -praxis verfügen, um den Verantwortlichen angemessen beraten und unterstützen zu können. Darüber hinaus gab es Fälle, in denen das Fehlen dieser Qualifikationen als unvorsichtiges Vertrauen gewertet wurde.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist in bestimmten Fällen obligatorisch. Die Kriterien zur Bestimmung, ob ein Datenverantwortlicher ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist, lauten gemäß EU-Verordnung 2016/679:

01.

Die Art des Datenverantwortlichen

Die Ernennung ist erforderlich, wenn der Datenverantwortliche eine öffentliche Einrichtung ist.

02.

Die Behandlung selbst

Eine Ernennung ist zwingend erforderlich, wenn die Datenverarbeitung die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang umfasst.

03.

Die Behandlung selbst

Die Ernennung ist erforderlich, wenn es sich bei der Verarbeitung um besondere Kategorien personenbezogener Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten handelt, die in großem Umfang verarbeitet werden.

Neben den obligatorischen Fällen wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf den Grundsatz der Rechenschaftspflicht dringend empfohlen.

ComCo als strategischer Partner für DPO-Dienstleistungen.

Unsere Berater agieren als strategische Partner für Organisationen und Unternehmen und bieten externe Datenschutzbeauftragten-Dienstleistungen (DSB) an. Dank unserer Erfahrung und Expertise im Bereich Datenschutz garantieren wir umfassende und individuelle Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation die geltenden Vorschriften einhält.

Unser Datenschutzbeauftragter (DSB) berät Sie nicht nur fachlich, sondern überwacht aktiv die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, schult Ihre Mitarbeiter und kümmert sich um alle kritischen Fragen der Datenverarbeitung. Mit unseren Beratern an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, denn Ihre Datenverwaltung ist bei qualifizierten Experten in besten Händen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre konkreten Bedürfnisse analysieren.

Jedes Unternehmen hat individuelle Anforderungen an Datenschutz und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Deshalb laden wir Sie ein, uns Ihre konkrete Situation zu schildern. Gemeinsam können wir prüfen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) in Ihrem Unternehmen benötigen oder ob Sie einen externen Experten bevorzugen, der Sie durch die komplexen Datenschutzbestimmungen begleitet. Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und erarbeiten gemeinsam, wie unser Team Ihnen einen maßgeschneiderten DSB-Service anbieten kann, der Ihr Unternehmen vor Risiken und Strafen schützt.

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