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Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften:
unser Engagement
zu Ihrer regulatorischen Sicherheit.

Was wir für Sie tun werden.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften für alle verpflichteten Unternehmen, um die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2007 und den von Branchenbehörden und Berufsverbänden erlassenen regulatorischen Standards (technische Bestimmungen, Leitlinien und Vorschriften) zu erreichen und aufrechtzuerhalten, die die primären Rechtsvorschriften präzisieren und ergänzen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir mit einer Vielzahl von Fachleuten zusammenarbeiten, von Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Notaren bis hin zu Datenverarbeitungszentren (CEDs), Steuerberatungsstellen (CAFs), Wirtschaftsverbänden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Kreditvermittlern, Immobilienagenturen und öffentlichen Einrichtungen.

Wir verfolgen einen individuellen Ansatz, der auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, praxisnahe und konkrete Lösungen anzubieten, die die Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen vereinfachen und die vollständige Einhaltung gewährleisten.

Unsere Dienstleistungen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

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Verifica del livello di conformità.

Wir überprüfen den Grad der Konformität Ihrer Einrichtung durch eine erste Überprüfung oder eine eingehende Due-Diligence-Prüfung.
Auf Basis einer ersten Analyse Ihres Compliance-Status kann unser Team einen maßgeschneiderten Plan zur Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen erstellen. Nach einer gründlichen und zielgerichteten Due-Diligence-Prüfung im Bereich Geldwäschebekämpfung identifizieren wir spezifische kritische Bereiche, um konkrete Korrekturmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Die Tätigkeit wird in enger Zusammenarbeit mit den internen Ansprechpartnern des Kunden durchgeführt und schließt mit der Übergabe eines detaillierten Berichts ab, der den aktuellen Stand unter Bezugnahme auf die geprüften Jahre in Bezug auf Folgendes darstellt:

  • Risikobewertung, eingeführt durch Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 90/2017, der Einzelpersonen verpflichtet, die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu bewerten;

  • die Pflichten zur Aufbewahrung von Dokumenten und Informationen;

  • Beschränkungen bei der Verwendung von Bargeld und Inhaberpapieren;

  • Überprüfung des Vorhandenseins und der Wirksamkeit interner Arbeitsabläufe;

  • Einhaltung der Verpflichtung, sich im Falle des Fehlens der erforderlichen Voraussetzungen der Tätigkeit zu enthalten;

  • das System zur Kundenprüfung;

  • die Identifizierung und Untersuchung von Operationen mit potenziell verdächtigen Profilen;

  • kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter des Unternehmens;

  • die spezifischen Pflichten der Mitglieder der Aufsichtsorgane;

  • Der Bericht wird gemeinsam mit dem Kunden geprüft und bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines individuellen Beratungsplans.

Der Bericht wird gemeinsam mit dem Kunden geprüft und bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines individuellen Beratungsplans.

2

Beratung und Unterstützung.

2a) Beratung und Unterstützung bei der Anpassung der Struktur an die Gesetzgebung sowie bei der anschließenden fortlaufenden Unterstützung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften über einen längeren Zeitraum.

Das Gesetzesdekret Nr. 90/2017 zur Umsetzung der IV. Geldwäscherichtlinie hat wesentliche Änderungen am Rechtsrahmen des Gesetzesdekrets Nr. 231/2007 mit sich gebracht. Aus diesem Grund reicht es nicht aus, sich auf standardisierte Modelle oder einfache Managementsoftware zu verlassen.

Verpflichtete Unternehmen müssen angemessene und konsequente Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche umsetzen, um erhebliche Sanktionen von Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Wir bieten gezielte professionelle Unterstützung, um die Struktur an die aktuellen Vorschriften anzupassen und die Aufrechterhaltung eines hohen Compliance-Standards über die Zeit zu gewährleisten.

Der Compliance-Prozess ist individuell gestaltet und findet in regelmäßigen Meetings in enger Zusammenarbeit mit den internen Vertretern des Kunden statt, entweder vor Ort oder virtuell. Das Programm berücksichtigt die spezifischen Merkmale der Organisation, wie Größe, interne Struktur und den im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung oder des ersten Audits ermittelten Compliance-Status.

Zu den Beratungstätigkeiten gehören:

  • Überprüfung und Aktualisierung der verwendeten Formulare;

  • Beurteilung und Definition des Risikoprofils des Kunden;

  • praktische Hinweise sowohl zur Ermittlung der vom Kunden durchzuführenden Prüfungen als auch zur Beschaffung der nach den Geldwäschegesetzen erforderlichen Informationen;

  • ständige und effektive Unterstützung bei allen Fragen des Kunden;

  • Aktualisierung und Optimierung des Handbuchs für Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche.

2b) Laufende Unterstützung nach der Einhaltung der Vorschriften.

Sobald Sie die AML-Konformität erreicht haben, bietet Ihnen unser Beraterteam fortlaufende Unterstützung. Die Treffen, ob persönlich oder virtuell, konzentrieren sich auf folgende Punkte:

  • Überprüfung der Übereinstimmung der angewandten Verfahren mit neuen organisatorischen Erfordernissen, regulatorischen Aktualisierungen und betrieblichen Praktiken im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

  • Aktualisierung und Anpassung des Handbuchs zu den Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche;

  • Regelmäßige Überwachung der Einhaltung durch gezielte Kontrollen.

Durch ein jährliches Auditprogramm stellen wir sicher, dass die gesamte Anlage die geltenden Vorschriften uneingeschränkt einhält.

3

Schulung zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 231/2007 müssen Einrichtungen, die den Geldwäschebestimmungen unterliegen, geeignete Schulungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner ergreifen. Ziel dieser Schulungen ist es, die Fähigkeit zu entwickeln, Transaktionen zu erkennen, die möglicherweise mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen, und so ein informiertes und verantwortungsvolles Vorgehen zu gewährleisten.

Wir bieten Schulungsprogramme für Fachkräfte, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen an. Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, das die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulung bestätigt.

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Erstellung des Handbuchs und der Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche.
 

Sobald die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben erreicht ist, erstellen wir maßgeschneiderte Verfahren für den Kunden.

Das Handbuch für Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche dient als operative Anleitung für die Durchführung der zur Einhaltung regulatorischer Verpflichtungen erforderlichen Aktivitäten. Es ist nicht nur ein praktisches Nachschlagewerk, sondern auch ein strategisches Instrument zur Steigerung der organisatorischen Effizienz und zur Förderung einer ausgeprägten Kultur der Geldwäscheprävention.

Schriftliche Verfahrensanweisungen sind unerlässlich für neue Mitarbeiter, für diejenigen, die das Tagesgeschäft leiten, und insbesondere für interne Geldwäschebeauftragte, die sicherstellen müssen, dass die Arbeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.

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Selbsteinschätzung des Geldwäscherisikos.

Die Risikoselbstbewertung, die durch Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 90/2017 eingeführt wurde, verpflichtet die Verpflichteten, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung regelmäßig zu analysieren.

Diese Anforderung ist für alle den Geldwäschebestimmungen unterliegenden Unternehmen ohne Ausnahmen verpflichtend. Regelmäßige Prüfungen ermöglichen ein effektives Risikomanagement und tragen zur Einhaltung hoher Compliance-Standards bei.

Unser Engagement für Ihre regulatorische Sicherheit.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Unternehmen und möchten Sie potenzielle Risiken besser verstehen? Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder wenn Sie Schulungen zur Einhaltung der Geldwäschebestimmungen benötigen. Wir hören uns Ihren Fall an, beantworten Ihre Fragen und stellen Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

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